Lexikon -Bagatellschaden

Ein "Kleinschaden", der oft zu hohen Unkostenbelastungen führt. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.

Bei Schäden an Kfz spricht man bis zu einer Schadenshöhe von etwa 750 Euro von einem Bagatellschaden. Typische Bagatellschäden sind zum Beispiel kleinere Dellen oder Kratzer im Lack.

Bei Bagatellschäden muss zur Regulierung des Schadens in der Regel kein Gutachter hinzugezogen werden. Hier reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus.

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