In Deutschland besteht Bestattungspflicht.
Nach dem Tod einer Person ist dafür Sorge zu tragen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.
Diese Pflicht regeln die einzelnen Bundesländer in den Bestattungsgesetzen.
Eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht für:
- Ehegatte (Lebenspartner sind diesen in den meisten Bundesländern gleichgestellt)
- volljährige Kinder
- Eltern
- andere nahe Angehörige
Wichtig: Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Nach dem Wegall des Sterbegeldes 2004 hat diese Versicherung einen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlten zuletzt nur noch 500 Euro Sterbegeld. Diese Summe reichte bei weitem nicht aus, um eine würdige Bestattung und Trauerfeier zu organisieren.